Giftverordnung
 

Die Giftverordnung regelt die Voraussetzungen unter welchen der Bezug von Giften möglich ist. Die Anwendung der Verordnung bezieht sich auf Stoffe und Zubereitungen die nach dem ChemG1996 als sehr giftig oder giftig einzustufen sind.
Es wird geregelt unter welchen Voraussetzungen man eine Giftbezugsbewilligung erlangen kann, welche Sachkenntnisse und welche Kenntnisse der Ersten Hilfe nachzuweisen sind.
Die Kenntnisse über den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften können durch eine Bestätigung über einen erfolgreich abgelegten Besuch eines Kurses nachgewiesen werden.

Download: GiftVO 2000 BGBl. II Nr. 24, 11.1.2001