Die
Giftverordnung regelt die Voraussetzungen
unter welchen der Bezug von Giften
möglich
ist. Die Anwendung der Verordnung bezieht
sich auf Stoffe und Zubereitungen die
nach dem ChemG1996 als sehr giftig
oder giftig einzustufen sind.
Es wird geregelt unter welchen Voraussetzungen
man eine Giftbezugsbewilligung erlangen kann,
welche Sachkenntnisse und welche Kenntnisse
der Ersten Hilfe nachzuweisen sind.
Die Kenntnisse über den sachgerechten
und sicheren Umgang mit Giften können
durch eine Bestätigung über
einen erfolgreich abgelegten Besuch eines
Kurses
nachgewiesen werden.
Download: GiftVO 2000 BGBl. II Nr. 24,
11.1.2001
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