Kimberley-Prozess

Zur Verhinderung der Finanzierung von internationaler Rebellion durch den Verkauf von Konfliktdiamanten
Die Einfuhr von Rohdiamanten in die Europäische Gemeinschaft ist nur gestattet, wenn die Diamanten von einem Zertifikat begleitet sind, das von einem am Kimberley-Prozess teilnehmenden Land ausgestellt oder bestätigt wurde. Die Diamanten müssen sich in einem verschlossenen und versiegelten Behälter befinden. Als Gemeinschaftsbehörde ist je eine in Antwerpen und in London installiert. Die Diamanten müssen zuerst zu einer dieser beiden Behörden befördert werden und sind bei der für die Gemeinschaftsbehörde zuständigen Zollstelle zu gestellen. Diese Behörde hat das beigegebene Kimberley-Zertifkat zu bestätigen, wonach die Ware in ein Zollverfahren bzw. in den freien Verkehr überführt werden kann.
Bei der Ausfuhr von Rohdiamanten aus der Gemeinschaft in ein Drittland, müssen die Rohdiamanten ebenfalls von einem Zertifikat begleitet sein, das von einer der beiden Behörden ausgestellt und bestätigt wurde. Ein solches Zertifikat ist nur dann auszustellen, wenn der Antragsteller beweist, dass die Rohdiamanten zuvor mit einem entsprechend gültigen Zertifikat in die Gemeinschaft eingeführt wurden.